

Teilnahmebedingungen und Ablauf
Der Wettbewerb „Ein Song für Gifhorn“ wird anlässlich des 830-jährigen Stadtjubiläums veranstaltet. Ziel ist es, einen Song zu finden, der die Identität, Vielfalt und den Gemeinschaftsgedanken der Stadt musikalisch widerspiegelt. Mit der Teilnahme erkennen alle Teilnehmenden die folgenden Bedingungen an.
1. Veranstalter
Veranstalter des Wettbewerbs ist der Förderverein des LIONS Club Gifhorn e.V. unter der
Schirmherrschaft der Stadt Gifhorn in Kooperation mit der Stadthalle Gifhorn und VISTA.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnehmen können Einzelpersonen, Bands sowie musikalische Projekte. Eine Teilnahme ist sowohl regional als auch
bundesweit möglich. Minderjährige dürfen teilnehmen, benötigen jedoch die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
3. Anforderungen an den Song
Der eingereichte Song muss in deutscher Sprache verfasst sein und einen erkennbaren Bezug zur Stadt Gifhorn haben.
Dabei sollen mindestens einige der folgenden Begriffe im Liedtext vorkommen:
Gifhorn, Mühlenstadt, Aller und/oder Ise, Schlosssee sowie Heide.
Das musikalische Genre ist frei wählbar. Ob Pop, Rock, Jazz, Hip-Hop, Metal, Elektro, Volkslied oder eine andere Stilrichtung – entscheidend sind Kreativität, Wiedererkennbarkeit und ein Bezug zur Stadt.
Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) als unterstützendes Werkzeug bei der Komposition oder Produktion ist zulässig. Voraussetzung für die Teilnahme ist jedoch, dass eindeutig festgelegt ist, wer die Rechte an der Komposition besitzt und im Falle eines Gewinns empfangsberechtigt ist.
4. Urheber- und Nutzungsrechte
Die Teilnehmenden versichern, dass sie über alle erforderlichen Rechte an dem eingereichten Werk verfügen und dass
keine Rechte Dritter verletzt werden.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb räumen die Teilnehmenden der Stadt Gifhorn ein nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbegrenztes sowie unentgeltliches Nutzungsrecht ein. Dieses umfasst insbesondere die Nutzung für Zwecke des Stadtmarketings sowie für Veranstaltungen im öffentlichen Raum.
Die Urheberrechte verbleiben vollständig bei den Künstlerinnen und Künstlern.
5. Einreichung der Beiträge
Die Beiträge müssen fristgerecht über die offizielle Wettbewerbswebsite eingereicht werden:
https://einsongfuergifhorn.de
Einsendeschluss ist der 13. Mai 2026. Später eingehende Beiträge können im Wettbewerb nicht mehr berücksichtigt werden.
6. Juryverfahren
Nach Ablauf der Einreichungsfrist bewertet eine Fachjury alle eingegangenen Beiträge und entscheidet darüber,
welche Songs das Finale erreichen. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar.
Die Finalistinnen und Finalisten werden voraussichtlich bis zum 13. Juni 2026 informiert.
7. Finale Veranstaltung
Das große Live-Finale findet am 15. August 2026 in der Stadthalle Gifhorn statt.
Die ausgewählten Beiträge werden dort live vor Publikum präsentiert.
Die endgültige Platzierung wird gemeinsam durch eine Bewertung der Jury sowie durch das Publikum bestimmt.
8. Preise
Die drei bestplatzierten Beiträge erhalten folgende Geldpreise:
- 1. Platz: 800 €
- 2. Platz: 500 €
- 3. Platz: 200 €
Eine Barauszahlung darüber hinausgehender Leistungen ist ausgeschlossen.
9. Benefizzweck
Der Wettbewerb ist eine Benefizveranstaltung. Der gesamte Reinerlös fließt über den Förderverein des LIONS Club
Gifhorn e.V. zu 100 % in lokale Jugendprojekte.
10. Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für technische Störungen, Datenverluste oder Übertragungsfehler, die eine
fristgerechte Teilnahme beeinträchtigen könnten.
11. Änderungen und Absage des Wettbewerbs
Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb aus wichtigen Gründen anzupassen, zu ändern oder abzusagen,
insbesondere wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs verarbeitet. Weitere
Informationen sind der separaten Datenschutzerklärung auf dieser Website zu entnehmen.
13. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 06.02.2026
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